Nach neuem können Sie mit Ihren Steuern nicht nur die ADELI Foundation, sondern auch Ihre pensionierten Eltern unterstützen.

16.2.2026 – Mitarbeiter beantragt bis zu diesem Datum beim Arbeitgeber die Durchführung der jährlichen Veranlagung der gezahlten Steuervorauszahlungen – Formular Antrag auf Durchführung der Jahresveranlagung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen aus unselbstständiger Arbeit
In diesem Antrag kreuzt der Arbeitnehmer in Abschnitt VII die Anforderung zur Ausstellung einer Steuerzahlungsbestätigung für die Zwecke von § 50 des Gesetzes (§ 39 Absatz 7 des Gesetzes) über die Einkommensteuer an.
Auf dieser Grundlage berechnet der Arbeitnehmer anhand von Zeile 24 der Bescheinigung das Formular 2% (bzw. 3% bei ehrenamtlicher Tätigkeit im Umfang von mindestens 40 Stunden) und füllt das Formular „Erklärung über die Zuweisung eines Anteils der gezahlten Einkommensteuer natürlicher Personen“ aus. Bei Angabe von 3% ist der Erklärung außerdem Bestätigung der Freiwilligentätigkeit.
30.4.2026 – der Arbeitnehmer übergibt oder sendet per Post an den zuständigen Steuerverwalter /an jeden beliebigen, am besten jedoch an den örtlich zuständigen nach dem Wohnsitz/ alle Formulare Zahlungsbestätigung der Steuer zusammen mit Verlautbarung, und wenn er 3% angibt, auch die Bestätigung über Ehrenamt.
Hinweis: Ein Mitarbeiter kann nur einen Empfänger auswählen, an den er seine 2%-Steuer spendet. Der Mindestbetrag für die Übertragung der 2%-Steuer beträgt 3 €.
Information Gleichzeitig möchten wir Sie auf eine Änderung hinweisen. Ab dem Jahr 2026 ändert sich der Mechanismus für die Zuweisung eines Teils der Steuer, zusätzlich zur bisherigen Unterstützung von gemeinnützigen Nichtregierungsorganisationen. Es wird die Möglichkeit eingeführt, dass Spender 21 % ihrer Steuer direkt an jeden Elternteil, der eine Rente bezieht, zuweisen können. Die Zuweisung an gemeinnützige Organisationen /Stiftungen, Bürgervereine usw./ bleibt bestehen. Das bedeutet, dass in einem Jahr insgesamt 61 % der Steuer umverteilt werden können: 21 % an eine Stiftung, 21 % an den Vater, 21 % an die Mutter.
Sobald Sie alle erforderlichen Dokumentenkopien von allen kontaktierten Parteien gesammelt haben, senden Sie uns diese bitte spätestens bis zum
31.07.2026 sei:
Eine natürliche Person füllt die Steuererklärung vom Typ A oder B aus und berechnet den Betrag der 2%-Abgabe. Die Angaben zur Überweisung der 2%-Abgabe trägt sie direkt in diesem Formular ein.
Wenn Sie für einen bestimmten Patienten 2% aus Steuerzahlungen erhalten, ist es wichtig, dass jede angeschriebene natürliche Person Ihnen eine Kopie jener Seite der Steuererklärung aushändigt, auf der die Angaben zur Stiftung und der 2%-Summe eingetragen sind, Wenn 3% angegeben ist, auch eine Kopie der Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit.
31.3.2026 –Frist für die Einreichung der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt (am Wohnort) und Frist für die Begleichung der Steuerschuld, sofern Sie als Steuerpflichtiger die Frist für die Einreichung der Steuererklärung nicht durch einen Antrag bis spätestens 30. Juni 2026 verlängern, bei Einkünften aus dem Ausland bis zum 30. September 2026. Bei Ausfüllen (Einreichen) des Formulars 3% ist der Steuererklärung auch eine Bescheinigung über die Freiwilligentätigkeit beizufügen.
Hinweis: Eine natürliche Person kann nur eine Organisation auswählen, an die sie ihre 2%-Steuer spendet. Der Mindestbetrag für die Zuweisung der 2%-Steuer beträgt 3 €.
Information Gleichzeitig möchten wir Sie auf eine Änderung hinweisen. Ab dem Jahr 2026 ändert sich der Mechanismus für die Zuweisung eines Teils der Steuer, zusätzlich zur bisherigen Unterstützung von gemeinnützigen Nichtregierungsorganisationen. Es wird die Möglichkeit eingeführt, dass Spender 21 % ihrer Steuer direkt an jeden Elternteil, der eine Rente bezieht, zuweisen können. Die Zuweisung an gemeinnützige Organisationen /Stiftungen, Bürgervereine usw./ bleibt bestehen. Das bedeutet, dass in einem Jahr insgesamt 61 % der Steuer umverteilt werden können: 21 % an eine Stiftung, 21 % an den Vater, 21 % an die Mutter.
Sie benötigen die Kontonummer der ADELI-Stiftung nicht, da die gespendeten Gelder direkt vom zuständigen Finanzamt auf unser Konto überwiesen werden. Sie zahlen die gesamte Steuer an Ihr Finanzamt. Die Finanzämter haben 90 Tage Zeit, um die Gelder aus dem Formular 2% auf unser Konto zu überweisen.
Die juristische Person füllt die Steuererklärung aus und berechnet den Betrag von 1% (2%) aus der Steuer. Direkt in dieser Steuererklärung trägt sie auch die Angaben zum Empfänger von 1% (2%) ein.
Eine juristische Person kann im Jahr 2025 21 % der Steuer abführen, sofern bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Steuererklärung eine finanzielle Spende in Höhe von mindestens 0,51 % der Steuer für gemeinnützige Zwecke geleistet hat. 1% kann jede juristische Person überweisen, sofern der zu überweisende Steuerbetrag mindestens 8 € beträgt und die Einkommensteuer der juristischen Person innerhalb der Frist für die Einreichung der Steuererklärung gezahlt wurde (wird).
Wenn Sie für einen bestimmten Patienten 1% (2%) aus Steuerzahlungen erhalten, ist es wichtig, dass jede von Ihnen angeschriebene juristische Person Ihnen eine Kopie jener Seite der Steuererklärung aushändigt, auf der die Angaben zum Empfänger und der Summe von 1% (2%) aufgeführt sind.
Hinweis: Eine juristische Person hat die Möglichkeit zu wählen aus einer beliebigen Anzahl Empfänger, denen sie durch diese Form der Hilfe Unterstützung anbieten möchte. Der Mindestbetrag der zu spendenden Steuer für eine Organisation muss jedoch mindestens 8 € betragen.
Die Mittel aus der Aktion „2%“, die auf das Konto der ADELI-Stiftung eingehen, können für folgende Zwecke verwendet werden: