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Ich möchte helfen

Nach neuem können Sie mit Ihren Steuern nicht nur die ADELI Foundation, sondern auch Ihre pensionierten Eltern unterstützen.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, Gutes bis zu dreimal zu tun:
Spenden Sie 2% für die Mutter, 2% für den Vater und 2% für die ADELI-Stiftung, wo wir seit 12 Jahren mehr als 1000 neurologischen Patienten auf ihrem Weg zu einem zumindest ein Stück “normaleren Leben” helfen”

Spenden Sie noch heute an diekämpfer der ADELI Foundation

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Die Annahme von Spenden über unser Spenden-Zahlungsgateway unterliegt nicht der Verpflichtung zur Registrierung einer öffentlichen Sammlung. Der Geber des finanziellen Beitrags – der Spende, bei dem es sich um eine natürliche Person handelt (im Folgenden „Spender“), schließt mit dem Empfänger durch Übersendung der Spende einen Spendenvertrag gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab. Auf Anfrage können wir eine Bestätigung über die Gewährung der Spende ausstellen.

Spenden Sie 21 % Ihrer Steuern an diejenigen, die um ihre Gesundheit kämpfen.

VERWENDUNG VON 21 % DER STEUEREINNAHMEN

Die an die ADELI-Stiftung überwiesenen Gelder werden immer vollständig zur Finanzierung von Behandlungen verwendet.

TRANSPARENZ

Auf Anfrage legt die ADELI-Stiftung dem Spender dar, wofür die Spende 2% verwendet wird.

Ich möchte 2% spenden

Wenn Sie daran interessiert sind, einen Teil Ihrer Steuer an 2% zu spenden, haben wir für Sie eine kurze Anleitung zur Überweisung zusammengestellt, unabhängig davon, ob Sie sich entschieden haben, einen bestimmten Betrag an die ADELI-Stiftung oder an einen bestimmten Patienten zu spenden.

Ich möchte 2% erhalten

Wenn Sie daran interessiert sind, einen Teil Ihrer Steuer an 2% zu spenden, haben wir für Sie eine kurze Anleitung zur Überweisung zusammengestellt, unabhängig davon, ob Sie sich entschieden haben, einen bestimmten Betrag an die ADELI-Stiftung oder an einen bestimmten Patienten zu spenden.

Vorgehensweise zur Überweisung des Steuerfreibetrags 2% für das Jahr 2025

Angaben zum Empfänger 2%, die zum Ausfüllen des Formulars erforderlich sind:

Firmenname: ADELI Stiftung
IČO: 42 400 970

Bei der Erhebung der 2%-Steuer haben Sie die Möglichkeit, drei Arten von Steuerzahlern anzusprechen:

juristische Person natürliche Person, die ihre Steuererklärung selbst einreicht – z. B. Selbstständige oder Personen, die ihre Steuererklärung selbst einreichen möchten
Arbeitnehmer – Person, für die der Arbeitgeber die jährliche Veranlagung durchführt

Formulare zum Steuerformular 2% zum Herunterladen

BESTÄTIGUNG DER STEUERZAHLUNG FÜR DAS JAHR 2025

Bestätigung herunterladen

ERKLÄRUNG DER ADELI FOUNDATION FÜR DAS JAHR 2021

Erklärung herunterladen

Kurzanleitung zur Einreichung des Formulars 2% bei der Steuerbehörde

16.2.2026 – Mitarbeiter beantragt bis zu diesem Datum beim Arbeitgeber die Durchführung der jährlichen Veranlagung der gezahlten Steuervorauszahlungen – Formular Antrag auf Durchführung der Jahresveranlagung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen aus unselbstständiger Arbeit

In diesem Antrag kreuzt der Arbeitnehmer in Abschnitt VII die Anforderung zur Ausstellung einer Steuerzahlungsbestätigung für die Zwecke von § 50 des Gesetzes (§ 39 Absatz 7 des Gesetzes) über die Einkommensteuer an.

Auf dieser Grundlage berechnet der Arbeitnehmer anhand von Zeile 24 der Bescheinigung das Formular 2% (bzw. 3% bei ehrenamtlicher Tätigkeit im Umfang von mindestens 40 Stunden) und füllt das Formular „Erklärung über die Zuweisung eines Anteils der gezahlten Einkommensteuer natürlicher Personen“ aus. Bei Angabe von 3% ist der Erklärung außerdem Bestätigung der Freiwilligentätigkeit.

Wenn Sie für einen bestimmten Patienten die Formulare 2% einholen, ist es wichtig, dass jeder angesprochene Mitarbeiter Ihnen eine Kopie dieser beiden Formulare aushändigt – die Steuerzahlungsbescheinigung und die Erklärung, und falls 3% angegeben ist, auch eine Kopie der Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit.

30.4.2026 – der Arbeitnehmer übergibt oder sendet per Post an den zuständigen Steuerverwalter /an jeden beliebigen, am besten jedoch an den örtlich zuständigen nach dem Wohnsitz/ alle Formulare Zahlungsbestätigung der Steuer zusammen mit Verlautbarung, und wenn er 3% angibt, auch die Bestätigung über Ehrenamt.

Hinweis: Ein Mitarbeiter kann nur einen Empfänger auswählen, an den er seine 2%-Steuer spendet. Der Mindestbetrag für die Übertragung der 2%-Steuer beträgt 3 €.

Information  Gleichzeitig möchten wir Sie auf eine Änderung hinweisen. Ab dem Jahr 2026 ändert sich der Mechanismus für die Zuweisung eines Teils der Steuer, zusätzlich zur bisherigen Unterstützung von gemeinnützigen Nichtregierungsorganisationen. Es wird die Möglichkeit eingeführt, dass Spender 21 % ihrer Steuer direkt an jeden Elternteil, der eine Rente bezieht, zuweisen können. Die Zuweisung an gemeinnützige Organisationen /Stiftungen, Bürgervereine usw./ bleibt bestehen. Das bedeutet, dass in einem Jahr insgesamt 61 % der Steuer umverteilt werden können: 21 % an eine Stiftung, 21 % an den Vater, 21 % an die Mutter.


Sobald Sie alle erforderlichen Dokumentenkopien von allen kontaktierten Parteien gesammelt haben, senden Sie uns diese bitte spätestens bis zum
31.07.2026 sei:

  • Meine E-Mail lautet: monika.lazarcikova@nadaciaadeli.sk
  • per Post an folgende Adresse: Stiftung ADELI,
    Hlboká 45, 921 01 Piešťany
  • persönlich zum ADELI Medical Center
    Vertretern der ADELI Foundation
  • Vergessen Sie nicht anzugeben, für wen die Mittel bestimmt sind
    aus 2% (Vor- und Nachname, ggf. Personalnummer des Patienten)

Eine natürliche Person füllt die Steuererklärung vom Typ A oder B aus und berechnet den Betrag der 2%-Abgabe. Die Angaben zur Überweisung der 2%-Abgabe trägt sie direkt in diesem Formular ein.

Wenn Sie für einen bestimmten Patienten 2% aus Steuerzahlungen erhalten, ist es wichtig, dass jede angeschriebene natürliche Person Ihnen eine Kopie jener Seite der Steuererklärung aushändigt, auf der die Angaben zur Stiftung und der 2%-Summe eingetragen sind, Wenn 3% angegeben ist, auch eine Kopie der Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit.

31.3.2026 –Frist für die Einreichung der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt (am Wohnort) und Frist für die Begleichung der Steuerschuld, sofern Sie als Steuerpflichtiger die Frist für die Einreichung der Steuererklärung nicht durch einen Antrag bis spätestens 30. Juni 2026 verlängern, bei Einkünften aus dem Ausland bis zum 30. September 2026. Bei Ausfüllen (Einreichen) des Formulars 3% ist der Steuererklärung auch eine Bescheinigung über die Freiwilligentätigkeit beizufügen.

Hinweis: Eine natürliche Person kann nur eine Organisation auswählen, an die sie ihre 2%-Steuer spendet. Der Mindestbetrag für die Zuweisung der 2%-Steuer beträgt 3 €.

 Information Gleichzeitig möchten wir Sie auf eine Änderung hinweisen. Ab dem Jahr 2026 ändert sich der Mechanismus für die Zuweisung eines Teils der Steuer, zusätzlich zur bisherigen Unterstützung von gemeinnützigen Nichtregierungsorganisationen. Es wird die Möglichkeit eingeführt, dass Spender 21 % ihrer Steuer direkt an jeden Elternteil, der eine Rente bezieht, zuweisen können. Die Zuweisung an gemeinnützige Organisationen /Stiftungen, Bürgervereine usw./ bleibt bestehen. Das bedeutet, dass in einem Jahr insgesamt 61 % der Steuer umverteilt werden können: 21 % an eine Stiftung, 21 % an den Vater, 21 % an die Mutter.


Sie benötigen die Kontonummer der ADELI-Stiftung nicht, da die gespendeten Gelder direkt vom zuständigen Finanzamt auf unser Konto überwiesen werden. Sie zahlen die gesamte Steuer an Ihr Finanzamt. Die Finanzämter haben 90 Tage Zeit, um die Gelder aus dem Formular 2% auf unser Konto zu überweisen.

 

Die juristische Person füllt die Steuererklärung aus und berechnet den Betrag von 1% (2%) aus der Steuer. Direkt in dieser Steuererklärung trägt sie auch die Angaben zum Empfänger von 1% (2%) ein.

Eine juristische Person kann im Jahr 2025 21 % der Steuer abführen, sofern bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Steuererklärung eine finanzielle Spende in Höhe von mindestens 0,51 % der Steuer für gemeinnützige Zwecke geleistet hat. 1% kann jede juristische Person überweisen, sofern der zu überweisende Steuerbetrag mindestens 8 € beträgt und die Einkommensteuer der juristischen Person innerhalb der Frist für die Einreichung der Steuererklärung gezahlt wurde (wird).

Wenn Sie für einen bestimmten Patienten 1% (2%) aus Steuerzahlungen erhalten, ist es wichtig, dass jede von Ihnen angeschriebene juristische Person Ihnen eine Kopie jener Seite der Steuererklärung aushändigt, auf der die Angaben zum Empfänger und der Summe von 1% (2%) aufgeführt sind.

Hinweis: Eine juristische Person hat die Möglichkeit zu wählen aus einer beliebigen Anzahl Empfänger, denen sie durch diese Form der Hilfe Unterstützung anbieten möchte. Der Mindestbetrag der zu spendenden Steuer für eine Organisation muss jedoch mindestens 8 € betragen.

Im Falle der Einreichung einer Steuererklärung (normalerweise bis 31.3.2026), sofern der Steuerzahler die Frist zur Abgabe der Steuererklärung nicht spätestens bis zum 30. 6. 2026, im Falle von Einkünften aus dem Ausland bis zum 30. 9. 2026 durch eine Mitteilung verlängert, ist die Steuererklärung elektronisch einzureichen und die Steuerschuld zu begleichen.
 
Information Für juristische Personen (Unternehmen) ändert sich nichts; sie können 1% oder 2% anweisen (sofern sie im Steuerzeitraum bzw. spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Steuererklärung eine Spende in Höhe von mindestens 0,5% ihrer Steuer geleistet haben).
 

Die Mittel aus der Aktion „2%“, die auf das Konto der ADELI-Stiftung eingehen, können für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Rehabilitationsaufenthalt im ADELI Medical Centre
  • hyperbare Sauerstoffkammer im Oxymed Zentrum
  • Unterkunft und Verpflegung während der Rehabilitation
    Aufenthalt in unseren Unterkunftseinrichtungen
  • für alle unterstützenden Therapien

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arbeitet eng mit der nichtstaatlichen Gesundheitseinrichtung ADELI Medical Center in Piešťany zusammen, die als einzige in der Slowakei eine umfassende, einzigartige Neurorehabilitation mit 20 Therapien „unter einem Dach“ anbietet“
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